Die Gebühreneinzugszentrale GEZ hat begonnen Webseiten abzumahnen die nicht erlaubte GEZ-Begriffe wie PC-Gebühr, Gebührenfahnder, GEZ-Anmeldung oder GEZ-Abmeldung in ihren Artikeln verwenden. Das Wissensportal www.akademie.de ist die erste Webseite die abgemahnt wurde und die Portalbetreiber mussten sich nun dazu verpflichten eine ganze Reihe GEZ-Wörter nicht mehr zu verwenden.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verursacht 5.100 Euro kosten, wenn dennoch GEZ-Begriffe verwendet werden sollten. Bevor die Abmahnung kam, hatte das Portal auf seiner Webseite zahlreiche Ratschläge zur GEZ veröffentlicht, wie man sich abmeldet und dabei wurden keine illegalen Tipps oder Handlungen erwähnt. Die entsprechenden Artikel hat www.akademie.de mittlerweile deaktiviert und auf einer Seite werden Besucher über die Abmahnung und die verbotenen GEZ-Wörter informiert. Die kommende Abmahnwelle dürfte mehrere 100.000 Webmaster, Privatpersonen, Firmen und Einrichtungen bedrohen.
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und Radiostationen kassieren durch die Rundfunkgebühr, welche die GEZ einzieht jährlich etwa 7,5 Milliarden Euro womit die Angebote mehr oder weniger überfinanziert werden.
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