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Gerichtsentscheid gegen Pop-Up-Fenster geschrieben von: Kinski am 15.04.2003, 21:58 Uhr
Allgemeines
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Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Pop-Up-Fenster, die sich öffnen, wenn ein Internetnutzer eine Website verlassen möchte, sittenwidrig und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind (Entscheidung vom 26. März 2003, Aktenzeichen 2a O 186/02).
Vor allem Anbieter von Erotik und Glücksspiel setzen auf solche Werbung, um potenzielle Kunden möglichst lange auf ihren Seiten zu halten.
Quelle und Volltext: www.heise.de
Das Urteil: Aktenzeichen 2a O 186/02
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